Wie werde ich Mitglied im Mieterverein Fläming e.V. ?

Sie können bei uns einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. In die Mitgliedschaft eingeschlossen sind alle zu Ihrem Hausstand gehörenden volljähriger Personen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist möglich, jedoch frühestens zum Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres.

Einige Gründe für Ihre individuelle Problemlösung sprechen für uns

Mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft werden die Rechtsberater des Vereins beratend tätig (beraten werden jedoch nur Vereinsmitglieder).

Die Rechtsberater gewähren unseren Mitgliedern zu allen miet- und pachtrechtlichen Fragen Beratung u. Unterstützung (wir prüfen u.a.  Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen und Mieterhöhungserklärungen, Ankündigung zur Modernisierung, mietvertragliche Regelungen z.B. zu Schönheitsreparaturen und Kündigungsfristen etc.).

Auf Ihren Wunsch und bei Erfordernis erstellen unsere Rechtsberater für Sie Schriftsätze und suchen das Gespräch zur Findung einvernehmlicher  Lösungen.

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, eine Miet-Rechtschutzversicherung über den DMB (Deutschen Mieterbund) abzuschließen.

Im Falle von gerichtlichen Verfahren vermittelt der Verein auf Wunsch eine professionelle anwaltliche Vertretung.